Der Ball ruht

Saison unterbrochen – Training für die “ KLEENEN „

Ab 02.11.2020 soll der Spielbetrieb durch die Coronalage wieder ruhen. Da wir keine Profis sind dürfen die “ großen Fußballer “ auch nicht trainieren. Lediglich die Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen unter bestimmten Auflagen weiter trainieren. Das sind die Kleinfeldteams bis einschließlich D- Jugend.

So die Aussage vom Berliner Fußball Verband.

Das bedeutet die geänderte Infektionsschutzverordnung

Am 2. November 2020 tritt eine geänderte Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats in Kraft, die auch Auswirkungen auf den Berliner Amateurfußball hat.

Am 29. Oktober hat der Berliner Senat eine Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Die Veröffentlichung im Gesetzesblatt erfolgt am 31. Oktober. Sie löst die bisher geltende Verordnung ab und tritt am Montag, den 2. November 2020 in Kraft. Demnach muss der Spielbetrieb im Berliner Amateurfußball vom 2. November bis einschließlich 30. November 2020 ruhen. Ausnahmen gibt es für das Training von Kindern bis zwölf Jahre. 

Die für Fußballvereine relevanten Punkte durch die aktuellen Entwicklungen und die Änderung der Infektionsschutzverordnung im Überblick: 

  • Sport ist nur individuell mit maximal einer weiteren Person kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich. Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht somit vom 2. bis einschließlich 30. November 2020. 
  • Der BFV setzt alle Spiele bis zum 30. November 2020 automatisch über das DFBnet ab. Über die Wiedereinsetzung des Spielbetriebes informiert der BFV, sobald die Politik die Zeichen sendet, dass der Spielbetrieb wieder möglich ist. Ebenso führt der BFV im November Videokonferenzen mit den Vereinen durch, um über die weiteren Entwicklungen und Fragestellungen zu sprechen. 
  • Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe von max. zehn Personen auf Berliner Sportanlagen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von einer Person (z.B. Übungsleiter:in/Trainer:in etc.) betreut werden, so dass maximal zehn Kinder und ein:e Betreuer:in pro Gruppe erlaubt sind.  
  • Die maximale Anzahl der Gruppen pro Großfeld beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld). Zuschauende sind nicht gestattet. Ebenso können nach der Verordnung Duschen und Kabinen genutzt werden. Die Sportämter treffen hierzu individuelle Regelungen, die sie an die Vereine übermitteln. 
  • Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen. Die Vereine sind weiterhin für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zuständig. Ebenso müssen die Übungsleiter:innen vor der Trainingseinheit auf das Hygienekonzept hinweisen. 
  • Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Wohnbezirk). 
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Umkleidegebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit. 
  • Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist weiterhin möglich. Ebenso sind in Berlin weiterhin Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Räumlichkeiten erlaubt. Daher sind aus Sicht des BFV auch weiterhin persönliche Vorstandssitzungen mit Hygiene- und Abstandskonzepten möglich. Allerdings appelliert der BFV an den Grundsatz der Infektionsschutzverordnung: Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Daher sollte jeder Verein aus Sicht des BFV die Notwendigkeit von persönlichen Kontakten individuell prüfen. 

Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, sagt: „Es war eine Forderung an den Berliner Senat von uns, dass für Kinder die neuen Maßnahmen der Infektionsschutzverordnung genau geprüft werden sollen. Es ist deshalb ein wichtiger Erfolg, dass der Senat das Trainieren von Kindern weiterhin ermöglicht. Auch wenn nicht alle Fußballerinnen und Fußballer mit der Altersregelung zufrieden sind, müssen wir uns als Fußballverband das Privileg gegenüber anderen gesellschaftlichen Bereichen vor Augen führen. Wir können Kindern bis zwölf Jahren Training ermöglichen und somit unsere wichtige gesellschaftliche Verantwortung in der kindlichen Entwicklung fortsetzen. Darüber hinaus werden wir mit dem Senat besprechen, ob und wie schnell weitere Schritte zur Rückkehr des Trainingsbetriebes für weitere Altersgruppen möglich sind.” 

Andreas Kupper, Präsidialmitglied Jugend, ergänzt: „Erfreulicherweise hat der Senat die Bedürfnisse unserer Jüngsten und unsere Wünsche in der neuen Infektionsschutzverordnung berücksichtigt. Es ist äußerst wichtig, dass Kinder weiterhin die Möglichkeit bekommen, in kleinen Gruppen ihrem Sport nachzugehen und sich zu bewegen. Der Fußballsport leistet einen wichtigen Beitrag bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“ 

Die gesamte Infektionsschutzverordnung ist ab Samstag, den 31. Oktober 2020 hier zu finden: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung