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Am Samstag, den 16. Januar tritt eine neue Infektionsschutzverordnung in Kraft, die das Training von Kindern bis zwölf Jahre nicht mehr erlaubt.

In seiner Sitzung vom 12. Januar 2021 hat der Berliner Senat weitere Änderungen an der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Wie auf der Pressekonferenz des Senats von Berlin bekanntgegeben, wird die Ausnahmegenehmigung für die Sportausübung für Kinder bis zwölf Jahre (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) in der neuen Fassung nicht mehr enthalten sein. Demnach gilt ab Inkrafttreten der neuen Verordnung am Samstag, den 16. Januar 2021 auch für Kinder der Grundsatz, dass Sport nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen (vgl. § 18 Absatz 1) ausgeübt werden darf. Berlin war bis zuletzt das einzige Bundesland, in dem eine Ausnahmegenehmigung für das Training von Gruppen mit bis zu zehn Kindern unter freiem Himmel gegolten hatte.

Für Bundes- und Landeskaderathlet:innen, Sportler:innen aus Profiligen sowie alle weiteren Berufssportler:innen hat die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung derweil keine Auswirkungen. Für diese Personengruppe gilt die Ausnahmegenehmigung zur Sportausübung auch weiterhin.

Die gesamte Verordnung ist nach ihrer Veröffentlichung (voraussichtlich am Freitag, den 15. Januar 2021) hier zu finden: SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung