8 + 4 = 12
Kurzes Update zum Trainingsbetrieb.
Mit Bekanntgabe vom Senat erhöht sich die Anzahl der Trainingsteilnehmer pro Gruppe ab dem 02.06.2020 von 8 auf 12.
Ändert aber nichts an allen anderen Vorgaben und Auflagen.
Wir wünschen weiterhin viel Spaß, Vorsicht und bleibt Gesund.
Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
für uns Sportler § 7 Absatz 2 Punkt 2
“ die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) und höchstens 12 Personen ab dem 2. Juni 2020, „