BSC Marzahn

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Beitragsordnung

Beitragsordnung des BSC Marzahn

§ 1

Beiträge werden für die Mitgliedschaft erhoben. Ehrenamtliche Betreuer und Trainer der Mannschaften, Schiedsrichter, Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind nicht beitragspflichtig. Für passive Mitglieder gelten ermäßigte Beiträge.

§ 2

Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Bei der Anmeldung eines neuen Vereinsmitgliedes wird eine einmalige Aufnahmegebühr (siehe § 8 Beitragsordnung) erhoben.

§ 3

Die Bezahlung ist unter Angabe von Name, Vorname und Mannschaft bar, per Überweisung oder Dauerauftrag auf das Vereinskonto

IBAN: DE53 1203 0000 1020 4504 31

BIC: BYLADEM1001

zu leisten. Dies hat vierteljährlich jeweils im Februar, Mai, September und November zu erfolgen. Bei jährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag zum 01.07. des Jahres fällig. 

Alternativ besteht die Möglichkeit die Beiträge mittels Lastschriftverfahren zu bezahlen.

§ 4

Der Beitrag ist eine Bringschuld. Rückständige Beiträge sind sofort in gesamter Höhe fällig. Jede schriftliche Mahnung zur Zahlung ist kostenpflichtig (§7)

Eine Spielsperre kann vom Vorstand ausgesprochen werden, wenn ein aktives Mitglied Beitragsrückstände von mehr als 3 Monaten hat.

§ 5:

Ein Austritt aus dem Verein hat gemäß § 5 der Satzung zu erfolgen. Die Beiträge sind bei Austritt bis zum Ende der Mitgliedschaft zu entrichten.

§ 6:

Die Beiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 23.04.2015 wie folgt festgelegt:

  • Jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre):  13,00 Euro bei monatlicher Zahlung/130 Euro bei jährlicher Zahlung*
  • Erwachsene Mitglieder (ab 18 Jahre):  15,00 Euro bei monatlicher Zahlung/150 Euro bei jährlicher Zahlung*
  • Mitglieder in Freizeitmannschaften:                         6,00 Euro pro Monat
  • Passive Mitglieder/fördernde Mitglieder:                 6,00 Euro pro Monat
  • Aufnahmegebühr einmalig:                                     20,00 Euro
  • Austrittsgebühr:
    • Persönliche Abmeldung während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle und keine offenen Beiträge                                                                                      5,00 Euro
    • Persönliche Abmeldung während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle und offene Beiträge                                                                                                           15,00 Euro**
    • Abmeldung per Post und keine offene Beiträge                                                 7,50 Euro
    • Abmeldung per Post und offene Beiträge                                                         17,50 Euro**

 *Bei jährlicher Zahlung ist der Beitrag zum 01.07. des Kalenderjahres fällig (eingehend). Voraussetzung ist, dass keine offenen Beiträge aus den Vorjahren bestehen. Bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Verein werden überzahlte Beiträge auf Antrag erstattet. Die Beiträge werden dann rückwirkend auf monatliche Zahlung umgestellt.

** enthält die Bearbeitungsgebühren des Berliner Fußballverbandes bei Feststellung von offenen Beiträgen.

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes bzw. seines gesetzlichen Vertreters zeitlich begrenzte Sonderregelungen genehmigen.

§ 7

Sofern der Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitsdatum nicht auf das Vereinskonto eingegangen ist oder in der Kasse eingezahlt worden ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug.

  1. Der Verein ist berechtigt das säumige Mitglied anzumahnen. Für den Bearbeitungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
  2. Der Verein ist nach zweimaliger Mahnung zur Zahlung offener Forderungen berechtigt, gerichtliche Schritte gegen das Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zur Begleichung der offenen Forderung einzuleiten. Hierfür nutzt der Verein die Hilfe eines Rechtsanwalts. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind in voller Höhe durch das säumige Mitglied, bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu tragen.
  3. Für die Bearbeitung von Zahlungserinnerungen werden folgende Bearbeitungsgebühren berechnet:

A) erste Mahnung:                    5,00 Euro

B) zweite Mahnung:                  10,00 Euro

C) Abgabe an Rechtsanwalt:     10,00 Euro

Inkrafttreten: 17.10.2022